Die staatliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch besteht aus einer vierstündigen Arbeit unter Aufsicht. Dabei hat man die Wahl zwischen zwei Themenkomplexen bestehend aus je zwei Dritteln fachwissenschaftlicher und je einem Drittel fachdidaktischer Aufgabenstellung.
An dieser Stelle möchten wir anmerken, dass es sich beim Ersten Staatsexamen, wie der Name schon sagt, um eine Staatsprüfung handelt. Das bedeutet, dass die Uni vom Landesprüfungsamt beauftragt wurde, diese Prüfung als ausführendes Organ abzunehmen. Es handelt sich hierbei also nicht um eine akademische Prüfung der MLU.
Grundsätzlich dient das Erste Staatsexamen dazu, die wissenschaftliche und fachdidaktische Qualifizierung der Studierenden festzustellen. Dies setzt voraus, dass sich während des Studiums ein Wechsel der angehenden Lehrkräfte von Lernenden zu Lehrenden vollzogen hat.
In der Ersten Staatsprüfung im Fach Deutsch wird besonders viel Wert darauf gelegt, dass die Prüflinge auf Wissen (der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik) zurückgreifen können, dieses Wissen gleichzeitig mit Erfahrung in der Unterrichtspraxis anwenden können und zudem sich selbst sowie die eigene Lehrfähigkeit und das eigene Wissen mit Blick auf den Beruf des Lehrenden kritisch reflektieren können.
Zusammengefasst ergeben sich folgende wichtige Schwerpunkte für die Erste Staatsprüfung:
- Vermittlung von Wissen,
- Überführung von Fach- in Handlungswissen sowie
- Anreicherung des Handlungs- mit Reflexionswissen.
In Vorbereitung auf die schriftlichen Abschlussprüfungen im Fach Deutsch werden auch Konsultationen angeboten.